Was Ihnen unser Shop bietet
Planen Sie eine Hochzeit, eine Geburtstagsfeier oder ein Firmenevent?
Wir unterstützen Sie mit unserem Equipment für Ihre Veranstaltung. Unsere Preise gelten für eine Mietdauer von 24 Stunden. Verlängern Sie die Ausleihe um weitere 24 Stunden und profitieren Sie von einem Rabatt von bis zu 50 %.
Wir unterstützen Sie mit unserem Equipment für Ihre Veranstaltung. Unsere Preise gelten für eine Mietdauer von 24 Stunden. Verlängern Sie die Ausleihe um weitere 24 Stunden und profitieren Sie von einem Rabatt von bis zu 50 %.
Bitte geben Sie in Ihrer Bestellung den gewünschten Termin sowie die Dauer der Ausleihe an, damit wir alles perfekt für Sie vorbereiten können
Hinweis: Für den Zeitraum unserer eigenen Veranstaltungen ist kein Verleih möglich!
Hier geht´s zu unserem Veranstaltungskalender.
Damit Ihr Fest für Sie und Ihre Gäste ein unvergessliches Erlebnis wird!
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Liefer- und Leihbedingungen
Lieferung und Aufbau Ihres Miet-Equipments
Gerne liefern wir Ihnen die gemieteten Gegenstände gegen einen kleinen Aufpreis direkt zu Ihrem Veranstaltungsort. Unser Service umfasst zudem das fachgerechte Anschließen, den Aufbau sowie den Abbau nach Veranstaltungsende.
Die angegebenen Liefer- und Aufstellbedingungen gelten für eine Anfahrt von bis zu 20 km ab Hürth-Gleuel. Verzögerungen bei der Abholung oder eine vorzeitige Anlieferung durch die Prinzengarde Gleuel gehen nicht zu Lasten der ausleihenden Person.
Rückgabe und Haftung
Die gemieteten Gegenstände und Geräte müssen in ordnungsgemäßem Zustand zurückgegeben werden. Erhebliche Verschmutzungen oder Beschädigungen sind bei der Rückgabe den entgegennehmenden Personen unverzüglich zu melden.
Sollten Leihgeräte in nicht unerheblich verschmutztem Zustand zurückgegeben werden, behalten wir uns vor, eine Reinigungsgebühr von bis zu 150,- € nachträglich zu berechnen.
Für die Beseitigung von Beschädigungen oder den Verlust von Leihgeräten behalten wir uns das Recht vor, der ausleihenden Person die entstandenen Kosten für Wiederherstellung oder Ersatz in Rechnung zu stellen.
Für die Beseitigung von Beschädigungen oder den Verlust von Leihgeräten behalten wir uns das Recht vor, der ausleihenden Person die entstandenen Kosten für Wiederherstellung oder Ersatz in Rechnung zu stellen.
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